Gesetz zur Bekämpfung der Haushaltsuntreue und zur Sicherung der ordnungsgemäßen Verwendung öffentlicher Mittel
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 1. Dezember 2023
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Recht, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Worum es geht
Schaffung eines strafrechtlichen Spezialtatbestandes und eines Ordnungswidrigkeitentatbestands zur Ahndung der Verschwendung öffentlicher Mittel und der Verletzung haushaltsrechtlicher Vergabevorschriften, insbes. betr. Ausschreibungspflichten, durch Amtsträger und besonders Verpflichtete, Geldbuße bis 250.000 Euro, Verbesserung des Verfahrensrechts, Mitteilungspflicht und Beschwerderecht der Prüfungsbehörden; Einfügung § 349 Strafgesetzbuch, Änderung § 59 und Einfügung 59a Haushaltsgrundsätzegesetz sowie Änderung § 172 Strafprozessordnung Bezug: "Das Schwarzbuch. Die öffentliche Verschwendung" des Bundes der Steuerzahler Deutschland e.V. für das Jahr 2022/2023 ; vollumfängliche Übernahme der Gesetzesänderungsvorschläge von Prof. Bernd Schünemann aus seinem Gutachten "Unverzichtbare Gesetzgebungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Haushaltsuntreue und der Verschwendung öffentlicher Mittel" vom November 2011 für den Bund der Steuerzahler e.V. Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 19/2469 (GESTA 19. WP C030) in geringfügig geänderter Fassung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
