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Erledigt

Gesetz zur Rückfallprävention durch Strafverschärfung bei Wiederholungstätern

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
5. Dezember 2024
Eingebracht von
Fraktion der AfD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Recht

Worum es geht

Schutz des Rechtsstaates vor Vertrauensverlust und der Allgemeinheit vor besonders sozialschädlichem Verhalten durch Einführung einer gestuften Strafverschärfung bei Rückfalltätern für ungleichartigen Rückfall (Hälfte des Strafrahmens als Mindeststrafe), gleichartigen Rückfall (Mindeststrafe 5 Jahre) sowie Rückfall bei Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung, Leben und körperliche Unversehrtheit und persönliche Freiheit (Mindeststrafe 10 Jahre), Fristregelung und Deliktausschlüsse; angepasste Übernahme in das Jugendstrafrecht; Einfügung § 48 Strafgesetzbuch sowie Änderung § 17 und Einfügung § 19 Jugendgerichtsgesetz Bezug: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen – Eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2010 bis 2013 und 2004 bis 2013 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16.01.1979 u.a. zu Rückfallbestimmung und schematischer Berücksichtigung der Vorstrafen (2 BvL 4/77) Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 19/6371 (neu) (GESTA 19. WP C056)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.