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Verkündet

Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
14. April 2025
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Energie, Wirtschaft

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt
  2. Artikel 1 Nr. 10

Worum es geht

Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur zwecks Dekarbonisierung insbes. der Wirtschaftssektoren mit den höchsten Treibhausgasemissionen, Anbindung von Wasserstoffverbrauchern, -erzeugern und -speichern über Wasserstoff-Kernnetz hinaus zum Aufbau eines flächendeckenden Wasserstoffnetzes, Etablierung einer fortlaufenden integrierten Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff und Gas ab dem Jahr 2025, Errichtung einer datenbankgestützten Koordinierungsstelle der Fernleitungsnetz- und Wasserstofftransportnetzbetreiber zwecks bundeseinheitlich modellierter Entwurfvorlage an Regulierungsbehörde, Veröffentlichung des Netzentwicklungsplanentwurfs, Öffentlichkeitsbeteiligung und Berichterstattung, Ermöglichung eines vollständig aus Netzentgelten finanzierten und auf privatwirtschaftlichen Investitionen beruhenden Wasserstoff-Kernnetzes, Umgehung des Amortisationsrisikos in der Hochlaufphase durch Schaffung eines Amortisationskontos mit subsidiärer Absicherung durch den Bund, Festlegungskompetenz für Bundesnetzagentur zur Erstellung des Präventionsplans Gas; Einfügung und Änderung versch. §§ Energiewirtschaftsgesetz; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Drittes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes); Änderungen der Regelungen zur kontoführenden Stelle und zum Amortisationskonto, Verlagerung des Insolvenzrisikos von Kernnetz-Betreibern auf Bundesrepublik Deutschland, Ermöglichung zeitlicher Flexibilät für Hochlauf des Kernnetzes, Verankerung einer größeren Systementwicklungsstrategie, Verpflichtung der Bundesnetzagentur zur Anhörung unabhängiger Gutachter bei Genehmigung der Netzentwicklungsplanung, Verzicht auf Umsetzungsbericht; Erneute und zusätzliche Änderung sowie Einfügung versch. §§ Energiewirtschaftsgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.