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Erledigt

... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der sogenannten Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen

Verfahren beendet: Einbringung abgelehnt

Beratungsstand
Einbringung abgelehnt
Letzter Schritt
15. Dezember 2023
Eingebracht von
Bayern
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Innere Sicherheit, Recht

Worum es geht

Wiederaufnahme des Straftatbestands des Werbens für eine terroristische Vereinigung (sog. Sympathiewerbung): Streichung der Wörter "um Mitglieder oder Unterstützer"; Änderung § 129a Strafgesetzbuch Bezug: Siehe auch GESTA C107

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.