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Verkündet

Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 (Nachtragshaushaltsgesetz 2023)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
15. Dezember 2023
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Recht, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Anpassung des Wirtschaftspläne der Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF), Wirtschaftsstabilitätsfonds – Teilbereich Energie (WSF Energie) und "Aufbauhilfe 2021" an das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021; Verringerung des Gesamthaushalts auf 461,212 Mrd Euro, der Sondervermögen "Aufbauhilfe 2021" auf 1,600 Mrd Euro, KTF auf 40,769 Mrd Euro und WSF Energie auf 43,200 Mrd Euro sowie der Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts auf 27,412 Mrd Euro, Überschreitung der Regelgrenze der zulässigen Nettokreditaufnahme nach Art. 115 GG um 44,8 Mrd Euro aufgrund der mit einzubeziehenden Sondervermögen mit eigenen Kreditermächtigungen; Senkung der Investitionen auf 61,125 Mrd Euro, erwartete Steuereinnahmen von 356,323 Mrd Euro; Änderung §§ 1 und 2 Haushaltsgesetz 2023 Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 betr. Nichtigerklärung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 wegen Verletzung der Verfassungsgebote der Jährlichkeit und Jährigkeit durch zeitliche Entkoppelung der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation vom tatsächlichen Einsatz der dadurch bedingten Kreditermächtigungen (2 BvF 1/22)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.