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Verkündet

Haushaltsfinanzierungsgesetz 2023

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
15. Dezember 2023
Eingebracht von
Haushaltsausschuss
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt
  2. Artikel 6 und 7 Nr. 1 und 2

Worum es geht

Zusammenfassung des Entwurfs der Art. 6 und 7 Haushaltsfinanzierungsgesetz zu einem selbständigen "Haushaltsfinanzierungsgesetz 2023" mit weiteren Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2023 und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts betr. Kreditermächtigungen, Sondervermögen und Schuldenbremse: Kreditermächtigung in Höhe von 43,2 Mrd Euro für das Sondervermögen Wirtschaftsstabilisierungsfonds – Teilbereich Energie (WSF Energie) zur Bewältigung einer außergewöhnlichen Notlage und Finanzierung der Folgen der Energiekrise, insbes. der Strom- und Gaspreisbremse sowie Beruhigung des Marktgeschehens bis zur Umsetzung struktureller Maßnahmen, Beendigung des WSF Energie zum Ablauf des Jahres 2023; Minderungen bei Bundeszuschüssen zu gesetzlicher Rentenversicherung und sozialer Pflegeversicherung; Folgeänderungen; Änderung §§ 16, 26b, 26c und 26g Stabilisierungsfondsgesetz sowie weiterer 5 Gesetze und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung Bezug: Haushaltsfinanzierungsgesetz s. D043 Nachtragshaushaltsgesetz 2023, s. D050

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.