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Verkündet

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energien

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
2. Februar 2024
Eingebracht von
Ausschuss für Klimaschutz und Energie
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Energie

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Zusammenfassung des Entwurfs von Teilen des Art. 1 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung zu einem selbständigen "Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energien": Verlängerung für bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung für Windkraftanlagen um ein Jahr, Einführung der unentgeltlichen Abnahme statt der verpflichtenden Direktvermarktung, Verlängerung der Realisierungs- und Pönalfristen für Windenergieanlagen; Änderung §§ 9, 36e, 52, 55 und 100 Erneuerbare-Energien-Gesetz Bezug: Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung s. E042

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.