Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energien
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 2. Februar 2024
- Eingebracht von
- Ausschuss für Klimaschutz und Energie
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Energie
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Zusammenfassung des Entwurfs von Teilen des Art. 1 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung zu einem selbständigen "Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energien": Verlängerung für bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung für Windkraftanlagen um ein Jahr, Einführung der unentgeltlichen Abnahme statt der verpflichtenden Direktvermarktung, Verlängerung der Realisierungs- und Pönalfristen für Windenergieanlagen; Änderung §§ 9, 36e, 52, 55 und 100 Erneuerbare-Energien-Gesetz Bezug: Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung s. E042
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
