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Verkündet

Gesetz über die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an Hochschulen des Bundes und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
5. Juli 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Staat und Verwaltung

Inkrafttreten

  1. Artikel 2 bis 4
  2. Artikel 6
  3. im Übrigen
  4. Artikel 5

Worum es geht

Abschluss der dienstlichen Beurteilung mit einem zusammenfassenden Gesamturteil, Schaffung von Verordnungsermächtigungen zur Festlegung von Lehrverpflichtungen an Hochschulen des Bundes, Entfristung der Regelung zum Einsatz von Videotechnik für den mündlichen Teil des Auswahlverfahrens zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst, Wahlmöglichkeit der Amtsbezeichnung für Personen mit dem Personenstand "keine Geschlechtsangabe" oder "divers"; Änderung §§ 21 und 26 sowie Einfügung § 132a Bundesbeamtengesetz, Änderung Anlage I – III Bundesbesoldungsgesetz sowie § 31 Gesetz über die Deutsche Bundesbank, Änderung §§ 10a und 49 Bundeslaufbahnverordnung; Verordnungsermächtigung Bezug: Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an den Gesetzesvorbehalt im Beurteilungswesen (2 C 2.21, 2 A 3.20, 2 A 1.21) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erfassung aller ehemaligen Beamten mit sicherheitsrelevanter Tätigkeit in den letzten fünf Dienstjahren, Anpassung der Hinzuverdienstgrenze für dienstunfähige Beamte im Ruhestand an den jeweiligen Minijob-Betrag, Mitwirkungsrecht für Personalvertretungen in vor dem 1. April 2024 eingeleiteten Disziplinarverfahren (Altfälle), redaktionelle Änderungen und Anpassungen an aktuelle laufbahnrechtliche Regelungen im Besoldungsrecht; Erneute Änderung § 105 Bundesbeamtengesetz und § 20 sowie Anlage I Bundesbesoldungsgesetz, Änderung § 53 Beamtenversorgungsgesetz und § 85 Bundesdisziplinargesetz, Folgeänderungen in 3 weiteren Gesetzen

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.