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Verkündet

Zweites Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes, zur Anpassung bestimmter Vorschriften über den Schutz geografischer Herkunftsangaben im Landwirtschaftsbereich und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
26. April 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Landwirtschaft und Ernährung, Umwelt

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt
  2. Artikel 5

Worum es geht

Anpassung der Regelungen zur Umweltstatistik, insbes. zur Erfüllung europäischer Berichtspflichten: Durchführung der zehnjährlichen Vollerhebung zu Verpackungen im Jahr 2023 auf Grundlage des nunmehr auch mit Daten zu Herstellern von nicht systembeteiligungspflichtigen Verpackungen befüllten Registers der Zentralen Stelle, Anpassung der Periodizität und Lieferfrist zur Erhebung von Angaben zu passiv gefischten Abfällen, Erhebung des Infrastruktur Leckage Index in Wasserstatistiken (ILI) zur Bewertung von Trinkwasserverlusten, Entlastung von Auskunftspflichtigen bei Erhebung von Geokoordinaten der landwirtschaftlichen Klärschlammaufbringungsflächen und zu Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen durch Streichung eines Erhebungsmerkmals, Einstellung der Erhebung der Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, methodische Weiterentwicklung der Erhebung der Wasser- und Abwasserentgelte, Auflistung der Erhebungsmerkmale der Zentralstatistik der laufenden Aufwendungen für Umweltschutz, Aufnahme des Geschäftsjahrs als Hilfsmerkmal; Änderung versch. §§ und Einfügung §§ 8a und 18 Umweltstatistikgesetz Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Zweites Gesetz zur Änderung des Umweltstatistikgesetzes); Anpassung von Verweisen im Zuge des Inkrafttretens der EU-Verordnung zum Schutz geografischer Angaben im Landwirtschaftsbereich, Aufrechterhaltung der Wirkungen von Schutzgebietsausweisungen trotz Ausbleibens europarechtlich erforderlicher Verträglichkeitsprüfung und Ermöglichung der Heilung durch Nachholung im Falle eines Verstoßes gegen SUP-Richtlinie und FFH-Richtlinie anlässlich eines anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens beim EuGH; Einfügung § 160 Markengesetz und § 9a Lebensmittelspezialitätengesetz, Änderung § 53 und Einfügung § 57b Weingesetz, Änderung §§ 22, 32 und 57 Bundesnaturschutzgsetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über geografische Angaben der Europäischen Union für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über Qualitätsregelungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/787 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012, KOM(2022)134 endg., Ratsdok. 7639/22 (BR-Drs 147/22) Vorabentscheidsverfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung der SUP-Richtlinie i.V.m. FFH-Richtlinie betr. Wirksamkeit der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Bäche im Artland" (Rechtssache C-461/23)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.