Zweites Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 22. März 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Umwelt, Wirtschaft
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Entwicklung, Einrichtung und Betrieb eines Naturgefahrenportals beim Deutschen Wetterdienst (DWD) zur Herausgabe von allgemeinverständlichen und barrierefreien Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen über Naturgefahren an die Bevölkerung und damit Ergänzung des bestehenen Modularen Warnsystems (MoWaS) für Akutwarnungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Beibehaltung der Verantwortlichkeiten für die jeweiligen Informationen und Warnungen, insbes. betr. Warnmanagement im Katastrophenschutz, Darstellung sämtlicher MoWaS-Meldungen auch im Naturgefahrenportal, Schließen einer zusätzlichen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bundesministerium für Digitales und Verkehr und zuständigen obersten Landesbehörden sowie einer Multiplikatorenvereinbarung zwischen DWD und BBK; Änderung versch. §§ DWD-Gesetz Bezug: Tagungen des Bund-Länder-Beirats des DWD sowie Hochwasser-Workshops beim DWD zur Analyse und Aufbereitung der Hochwasserereignisse im Juli 2021 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Zweites Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes); Entlastung vor allem kleinerer Unternehmen von bürokratischem Aufwand und Kosten durch Anhebung der Schwellenwerte zur Bestimmung von Unternehmensgrößenklassen und größenabhängiger Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts um ca. 25 Prozent gemäß Delegierter Richtlinie; Zusätzliche Änderung §§ 267, 267a und 293 Handelsgesetzbuch sowie Übergangsvorschrift zum Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften im Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch und Genossenschaftsgesetz Bezug: Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775 vom 17.10.2023 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates durch Anpassung der Größenkriterien für Kleinstunternehmen und für kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen (ABl. L, 21.12.2023, S. 1)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
