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Verkündet

Gesetz zur Modernisierung des Postrechts (Postrechtsmodernisierungsgesetz - PostModG)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
25. März 2025
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Wirtschaft

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt
  2. Artikel 2 bis 4, 5 Nr. 2 bis 5, Artikel 6 bis 18, 20, 21, 24, 25 Nr. 3, Artikel 26, 30, 33, 34 und 36 Nr. 5

Worum es geht

Modernisierung des Postrechtsrahmens infolge grundlegend veränderter Kommunikations- und Konsumgewohnheiten: Neuordnung des Marktzugangsverfahrens durch Zusammenführung von Lizenzpflicht und Anzeigepflicht, Betrieb eines digitalen Anbieterverzeichnisses bei Bundesnetzagentur (BNetzA); Neuregelung des Universaldienstes, insbes. Festlegung der verpflichteten Anbieter zur Leistungserbringung, Ermöglichung eines europarichtlinienkonformen Universaldienstfonds, Anpassung der Laufzeitvorgaben, Neuordnung des Katalogs der Universaldienstleistungen, Erprobung neuer Postdienstleistungen in Reallaboren, regelmäßige Evaluierung, u.a.; Beurteilung der Regulierungsbedürftigkeit der Postmärkte durch Einführung eines Marktdefinitions- und -analyseverfahrens durch BNetzA, Anpassung auch materieller Regulierungsvorgaben, Erweiterung des Anwendungsbereichs der Entgeltgenehmigungspflicht, Verknüpfung von Investitionen mit Gewinnhöhe, Gewährleistung einer Vorteilsabschöpfung; Förderung des Gesundheitsschutzes der Zusteller durch Einführung einer Kennzeichnungspflicht für Pakete mit erhöhtem Gewicht, Einrichtung einer Beschwerdestelle bei BNetzA; Erhöhung der Transparenz zur ökologischen Nachhaltigkeit durch Veröffentlichung der Treibhausgasemissionen großer Anbieter und des Sektors insgesamt, Einführung eines Umweltzeichens; Stärkung der Befugnisse der BNetzA bis hin zur Berechtigung des Ausschlusses von Marktteilnehmern; Konstitutive Neufassung Postgesetz (PostG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ in 28 weiteren Gesetzen und 6 Rechtsverordnungen, Aufhebung Post-Entgeltregulierungsverordnung, Post-Universaldienstleistungsverordnung, Postdienstleistungsverordnung, Postsicherstellungsgesetz sowie Postgesetz alte Fassung; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie 97/67/EG vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15, 21.01.1998, S. 14 ; ABl. L 52, 27.02.2008, S. 3) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen in vielen verschiedenen Regelungsbereichen, u.a. Verschärfung der Kontrolle und Verantwortlichkeiten bei Subunternehmerstrukturen, Rückausnahmen bei sonst verlängerten Postlaufzeiten für Pressepublikationen und Briefwahlunterlagen, Abschwächungen bei sektorspezifischen Mitwirkungspflichten großer Postdienstleister betr. Ermittlung von Treibhausgasemissionen, Bestimmung der Geeignetheit von Hilfsmitteln bei Zustellung von Paketen über 20 Kilogramm durch Bundesregierung bis Ende 2024; Erneute und zusätzliche Änderung zahlreicher §§ Postgesetz sowie erneute und teilweise zusätzliche Änderung verschiedener §§ in weiteren 25 Gesetzen und 2 Rechtverordnungen; Verordnungsermächtigung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.