... Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Noch nicht beraten
- Letzter Schritt
- 22. März 2024
- Eingebracht von
- Niedersachsen, Bremen
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Recht, Staat und Verwaltung
Worum es geht
Zur Beschleunigung der Verwertung überschuldeter Grundstücke im Nachlass gesetzlicher Staatserbschaften ausschließliche Berücksichtigung der Kosten des Versteigerungsverfahrens im geringsten Gebot; Änderung § 176 und Einfügung § 178a Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
