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Im Verfahren

... Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Noch nicht beraten
Letzter Schritt
22. März 2024
Eingebracht von
Niedersachsen, Bremen
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Recht, Staat und Verwaltung

Worum es geht

Zur Beschleunigung der Verwertung überschuldeter Grundstücke im Nachlass gesetzlicher Staatserbschaften ausschließliche Berücksichtigung der Kosten des Versteigerungsverfahrens im geringsten Gebot; Änderung § 176 und Einfügung § 178a Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.