Gesetz zur Heraufsetzung der Altershöchstgrenze für Schöffen
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 1. Februar 2024
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Recht
Worum es geht
Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung Anhebung der Altersgrenze für Schöffen von 70 auf 75 Jahre, Streichung aus der Schöffenliste bei Vollendung des 75. Lebensjahrs; Änderung §§ 33 und 52 Gerichtsverfassungsgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
