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Erledigt

Gesetz zur Heraufsetzung der Altershöchstgrenze für Schöffen

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
1. Februar 2024
Eingebracht von
Fraktion der AfD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Recht

Worum es geht

Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung und zur Vermeidung einer Ungleichbehandlung Anhebung der Altersgrenze für Schöffen von 70 auf 75 Jahre, Streichung aus der Schöffenliste bei Vollendung des 75. Lebensjahrs; Änderung §§ 33 und 52 Gerichtsverfassungsgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.