Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 14. Juni 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Recht
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Zur Sicherstellung einer tat- und schuldangemessenen Reaktion im Einzelfall bei Fallkonstellationen am unteren Rand der Strafwürdigkeit Absenken der Mindestfreiheitsstrafen auf 6 bzw. 3 Monate für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte; Änderung § 184b Strafgesetzbuch Bezug: Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, s. GESTA 19. WP C184 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Folgeänderung betr. das Absenken der Mindeststrafe; Zusätzliche Änderung § 127 Strafgesetzbuch
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
