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Verkündet

Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
14. Juni 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Recht

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Zur Sicherstellung einer tat- und schuldangemessenen Reaktion im Einzelfall bei Fallkonstellationen am unteren Rand der Strafwürdigkeit Absenken der Mindestfreiheitsstrafen auf 6 bzw. 3 Monate für die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte; Änderung § 184b Strafgesetzbuch Bezug: Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, s. GESTA 19. WP C184 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Folgeänderung betr. das Absenken der Mindeststrafe; Zusätzliche Änderung § 127 Strafgesetzbuch

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.