Zurück zur Übersicht
Verkündet

Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
27. August 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Arbeit und Beschäftigung, Bildung und Erziehung, Medien, Kommunikation und Informationstechnik

Inkrafttreten

  1. Artikel 3
  2. im Übrigen

Worum es geht

Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der beruflichen Bildung: Einführung eines Validierungsverfahrens zur Feststellung und Bescheinigung beruflicher Fertigkeiten am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufes für Menschen ohne formalen Berufsabschluss, Ermöglichung digitaler Dokumente und Verfahren (Ausbildungsvertrag, digitale Berichtshefte, Datenaustausch), verbindliche Ausweisung der Berufsschulnote auf dem Abschlusszeugnis der zuständigen Stelle, digitales mobiles Ausbilden, virtuelle Prüfungsteilnahme für Prüfende, besondere Regelungen für Menschen mit Behinderungen, Regelungen für gemeinsame Berufe mehrerer betroffener Berufsbereiche und Bereiche (nichthandwerkliche Gewerbeberufe und öffentlicher Dienst), Bürokratieabbau, Klarstellungen, Gesetzesevaluation 5 bzw. 10 Jahre nach Inkrafttreten; Einfügung §§ 42a, 50b bis 50e und 75a sowie Änderung und Neufassung zahlr. §§ Berufsbildungsgesetz, Aufhebung Art. 16 Registermodernisierungsgesetz, Einfügung §§ 35b, 41b bis 41e und 123a und Änderung zahlr. §§ Handwerksordnung sowie Änderung §§ 9 und 10 Jugendarbeitsschutzgesetz; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Stärkung der beruflichen Bildung Exzellenzinitiative Berufliche Bildung (BMBF) ; Nationale Weiterbildungsstrategie (BMAS) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Festsetzung einer Altersgrenze von 25 Jahren für den Zugang zum Validierungsverfahren und diesbez. Ausnahmeregelung für Menschen mit Behinderungen, Zeugniserteilung in elektronischer Form für Ausbildende, Stellung sachkundiger Dritter bei Prüfungen, Regelung der Kostenfrage bei Begutachtung entsprechend dem Verursacherprinzip, Korrekturen, Folgeänderungen; Annahme einer Entschließung: Unterstützung des Auf- und Ausbaus von Beratungsangeboten und -strukturen für die Durchführung des Validierungsverfahrens, stärkere Nutzung bereits vorhandener Beratungsstrukturen, Prüfung zusätzlicher Fördermöglichkeiten für interessierte Personen bei Berücksichtigung finanzieller Verfahrenskostenunterstützung, Berichtspflicht im Sommer 2028 an den Bildungsausschuss durch das BMBF; Einfügung §§ 75a und b und erneute Änderung zahlr. §§ Berufsbildungsgesetz sowie erneute Änderung zahlr. §§ Handwerksordnung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.