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Verkündet

Gesetz zur Anwendung des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 und zu weiteren Maßnahmen

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
14. Juni 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Zusammenfassung und anwendungsbezogene Konkretisierung der sich aus der Anwendung des BEPS-MLI ergebenden Modifikationen der erfassten Steuerabkommen, rechtssicherer und transparenter Abgleich der Listen der verbindlichen Auswahlentscheidungen und Vorbehaltserklärungen Deutschlands und des anderen Vertragsstaates eines erfassten Steuerabkommens ("Matching"); Notifikation des Abschlusses aller innerstaatlicher Verfahren gegenüber dem Verwahrer sowie Möglichkeit der nachträglichen Erweiterung der Liste der Steuerabkommen; Durchführung von Verständigungs- und Schiedsverfahren durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt); Gesetz zur Anwendung des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI-Anwendungsgesetz – BEPSMLIAnwG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 5 Finanzverwaltungsgesetz Bezug: Mehrseitiges Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) Vertragsgesetz s. GESTA 19. WP XD008 Bericht des BMF an den Finanzausschuss mit sogen. Anwendungshilfen zu den erfassten Steuerabkommen mit gem. OECD erstellten Synopsen (s. Internetseite des BMF)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.