Gesetz zur Anwendung des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 und zu weiteren Maßnahmen
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 14. Juni 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Zusammenfassung und anwendungsbezogene Konkretisierung der sich aus der Anwendung des BEPS-MLI ergebenden Modifikationen der erfassten Steuerabkommen, rechtssicherer und transparenter Abgleich der Listen der verbindlichen Auswahlentscheidungen und Vorbehaltserklärungen Deutschlands und des anderen Vertragsstaates eines erfassten Steuerabkommens ("Matching"); Notifikation des Abschlusses aller innerstaatlicher Verfahren gegenüber dem Verwahrer sowie Möglichkeit der nachträglichen Erweiterung der Liste der Steuerabkommen; Durchführung von Verständigungs- und Schiedsverfahren durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt); Gesetz zur Anwendung des Mehrseitigen Übereinkommens vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI-Anwendungsgesetz – BEPSMLIAnwG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 5 Finanzverwaltungsgesetz Bezug: Mehrseitiges Übereinkommen vom 24. November 2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS-MLI) Vertragsgesetz s. GESTA 19. WP XD008 Bericht des BMF an den Finanzausschuss mit sogen. Anwendungshilfen zu den erfassten Steuerabkommen mit gem. OECD erstellten Synopsen (s. Internetseite des BMF)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
