Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Juli 2023 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die grenzüberschreitende Berufsausbildung
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 5. Juli 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Arbeit und Beschäftigung, Bildung und Erziehung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
- Abkommen nach seinem Artikel 10 Abs. 1 Satz 2
Worum es geht
Zustimmung zu dem am 21. Juli 2023 in Lauterbourg unterzeichneten Abkommen: Standardisierung grenzüberschreitender Rahmenbedingungen für eine duale Berufsausbildung auf Grundlage bestehender Rahmenvereinbarungen, u.a. betr. Option der Teilzeitberufsausbildung, zweisprachige Muster für die Ausbildungsverträge und die Ausbildungsvereinbarung, Möglichkeit der erleichterten Zulassung zur optionalen Externenprüfung sowie Finanzierung und Förderung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
