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Verkündet

Gesetz zu dem Abkommen vom 21. Juli 2023 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die grenzüberschreitende Berufsausbildung

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
5. Juli 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Arbeit und Beschäftigung, Bildung und Erziehung

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt
  2. Abkommen nach seinem Artikel 10 Abs. 1 Satz 2

Worum es geht

Zustimmung zu dem am 21. Juli 2023 in Lauterbourg unterzeichneten Abkommen: Standardisierung grenzüberschreitender Rahmenbedingungen für eine duale Berufsausbildung auf Grundlage bestehender Rahmenvereinbarungen, u.a. betr. Option der Teilzeitberufsausbildung, zweisprachige Muster für die Ausbildungsverträge und die Ausbildungsvereinbarung, Möglichkeit der erleichterten Zulassung zur optionalen Externenprüfung sowie Finanzierung und Förderung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.