Zurück zur Übersicht
Verkündet

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
17. Mai 2024
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Bundestag, Politisches Leben, Parteien, Recht

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Verschärfung der Strafen zur Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern in Bund und Ländern sowie des Europäischen Parlaments und parlamentarischer Versammlungen internationaler Organisationen durch Schaffung eines neuen Straftatbestands der "unzulässigen Interessenwahrnehmung" in Zusammenhang mit Tätigkeiten außerhalb der Mandatswahrnehmung, Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe; Einfügung § 108f Strafgesetzbuch Bezug: Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 5. Juli 2022 zur Abgeordnetenbestechung (StB 7-9/22, Rn 24) Beschlussempfehlung des Ausschusses: sprachliche Angleichung, redaktionelle Korrektur, Folgeänderung; Änderung § 108f Strafgesetzbuch sowie zusätzliche Änderung § 7 Lobbyregistergesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.