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Erledigt

... Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Verfahren beendet: Einbringung abgelehnt

Beratungsstand
Einbringung abgelehnt
Letzter Schritt
17. Mai 2024
Eingebracht von
Bayern
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Energie, Verkehr

Worum es geht

Einzelfallbezogene Auflösung des Konkurrenzverhältnisses zwischen Windenergieanlagenausbau und Luftverkehr durch Schaffung einer sachlich begrenzten Ausnahme vom Erfordernis der Zustimmung der Luftfahrtbehörden für im überragenden öffentlichen Interesse liegende und der öffentlichen Sicherheit dienende Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien, Berücksichtigung der gutachterlichen Stellungsnahme der zivilen oder militärischen Lauftfahrtbehörden zur Gewährleistung der Luftverkehrssicherheit und zumutbaren Anpassungen bei der Luftverkehrsabwicklung seitens der für die Erteilung der Genehmigung der Energieanlage zuständigen Behörde, Stellungnahmen der Flugsicherungsorganisationen und ggf. des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr innerhalb von zwei Monaten; Änderung §§ 14, 30 und 31 Luftverkehrsgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.