Gesetz über die Auszahlung der Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserung (EM-Bestandsrentenverbesserungsauszahlungsgesetz)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 17. Mai 2024
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Soziale Sicherung
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Einführung eines zweistufigen Verfahrens für die Berechnung und Auszahlung des Rentenzuschlages für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten oder Renten wegen Todes zur Gewährleistung der monatlichen Auszahlung aufgrund eines erhöhten Umsetzungsaufwands zur automatisierten Umsetzung durch die Deutsche Rentenversicherung: Auszahlung eines vereinfachten Zuschlags getrennt von der laufenden Rente ab Juli 2024 bis November 2025, dauerhafte Auszahlung auf Grundlage der persönlichen Entgeltpunkte ab Dezember 2025; Einfügung § 307j Sechstes Buch Sozialgesetzbuch und § 426 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Änderung § 114 Viertes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 37 und 60 Elftes Buch Sozialgesetzbuch sowie Art. 1 Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz Bezug: Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz GESTA G008
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
