Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 16. Mai 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht
Worum es geht
Zur Reduzierung der Anzahl der Aufträge und Anträge in hybrider Form Regelungen für die elektronische Beantragung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Voraussetzungen, Übermittlung elektronischer Dokumente an den Gerichtsvollzieher, sichere Übermittlungswege, Anforderungen an Prozessvollmachten und Geldempfangsvollmachten, Ermächtigung des Gerichtsvollziehers; Verlängerung der Regelungen zur Datenübermittlung bei der Entwicklung von Verfahren zur Anlegung eines bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs bis 31. Dezember 2029; Wegfall §§ 753 bis 754a alt bei Einfügung §§ 752a bis 754a neu und Neufassung §§ 750, 757 und 829a Zivilprozessordnung sowie Änderungen in 11 weiteren Gesetzen; Verordnungsermächtigung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
