Zurück zur Übersicht
Erledigt

Gesetz zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
8. Mai 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Innere Sicherheit, Recht

Worum es geht

Neuregelung über den Einsatz Verdeckter Ermittler und Vertrauenspersonen (V-Personen): Einsatzvoraussetzungen, Ausschlussgründe, Schutz besonders gefährdeter Zeugen, Richtervorbehalt, Erweiterung der Regelungen zum Kernbereichsschutz, Regelung der Voraussetzungen eines zulässigen Verleitens zu einer Straftat, Definition der rechtsstaatswidrigen Tatprovokation, Festlegung eines Verfahrenshindernis, statistische Erfassung und Berichtspflichten; Neufassung §§ 110a bis 110c und Änderung §§ 69, 101, 101b und 163 Strafprozessordnung, Übergangsregelung Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung sowie § 10 Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2020 zum Einsatz von V-Personen (2 BvE 4/18) sowie vom 9. Dezember 2022 zum Kernbereichsschutz beim Einsatz von Verdeckten Ermittlern und V-Personen (1 BvR 1345/21 – Rn 100ff)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.