Gesetz zur Regelung des Einsatzes von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sowie zur Tatprovokation
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 8. Mai 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Innere Sicherheit, Recht
Worum es geht
Neuregelung über den Einsatz Verdeckter Ermittler und Vertrauenspersonen (V-Personen): Einsatzvoraussetzungen, Ausschlussgründe, Schutz besonders gefährdeter Zeugen, Richtervorbehalt, Erweiterung der Regelungen zum Kernbereichsschutz, Regelung der Voraussetzungen eines zulässigen Verleitens zu einer Straftat, Definition der rechtsstaatswidrigen Tatprovokation, Festlegung eines Verfahrenshindernis, statistische Erfassung und Berichtspflichten; Neufassung §§ 110a bis 110c und Änderung §§ 69, 101, 101b und 163 Strafprozessordnung, Übergangsregelung Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung sowie § 10 Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2020 zum Einsatz von V-Personen (2 BvE 4/18) sowie vom 9. Dezember 2022 zum Kernbereichsschutz beim Einsatz von Verdeckten Ermittlern und V-Personen (1 BvR 1345/21 – Rn 100ff)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
