Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 18. Oktober 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht, Staat und Verwaltung, Wirtschaft
- Verkündung
Inkrafttreten
- Artikel 65 Nr. 3
- Artikel 3 Nr. 2 und 5, Artikel 4 Nr. 3, die Artikel 8, 10 Nr. 2, Artikel 33 Nr. 1 bis 3, 5 und 6, Artikel 39 Nr. 2 sowie Artikel 66 Nr. 2
- Artikel 18 Nr. 3 und 4, Artikel 19 und Artikel 57 Nr. 14 und 16 Buchst. b
- im Übrigen
- Artikel 70
- Artikel 57 Nr. 1 bis 13, 15 und 16 Buchst. a und Artikel 58
- Artikel 36 Nr. 1 und 2
- Artikel 3 Nr. 3 und 6, Artikel 4 Nr. 2 sowie Artikel 66 Nr. 1
- Artikel 59 und 61 Nr. 1 Buchst. b, Nr. 2 und 4
- Artikel 32 Nr. 4 und 5, Artikel 61 Nr. 1 Buchst. a und Nr. 3, Artikel 66 Nr. 3 Buchst. c und Nr. 4 sowie Artikel 67
- Artikel 62
Worum es geht
Bündelung zahlreicher Einzelmaßnahmen zur Bürokratieentlastung von Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung: Verkürzung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre , Abbau von Melde- und Informationspflichten, insbes. Abschaffung der Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige, zahlr. Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung, u.a. Abbau von Schriftformerfordernissen, digitale Fluggastabfertigung, digitale Betriebskostenabrechnung, virtuelle öffentliche Versteigerungen, elektr. Zeugnisse über Dienst- und Arbeitsverhältnisse, Einführung einer zentralen Vollmachtsdatenbank der Steuerberater für Vollmachten im Bereich der sozialen Sicherung (Generalvollmachten), elektr. Durchführung schriftlicher Examensprüfungen für Wirtschaftsprüfer; zahlr. weitere Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung und -beschleunigung, Klarstellungen, Folgeänderungen; Änderung in 53 Gesetzen, Aufhebung Gesetz zur Abwicklung des Ausgleichsfonds nach dem Dritten Verstromungsgesetz, Steinkohlebeihilfengesetz sowie Aufhebung Abschnitt IV Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz, Änderung in 3 Rechtsverordnungen sowie Aufhebung Verordnung über die Gründung, Tätigkeit und Umwandlung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks; Verordnungsermächtigung Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Vorlage eines Bürokratieentlastungsgesetzes Beschluss der Kabinettsklausur in Meseberg vom 29./30. August 2023 (Meseberger Entbürokratisierungspaket) Beschlussempfehlung des Ausschusses: zahlr. weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau, insbes. Modernisierung der Bekanntgabe der Steuerbescheide und anderer Steuerverwaltungsakte, Entlastung börsennotierter Gesellschaften im Rahmen der Vorbereitung ihrer Hauptversammlung, Erweiterung der Formerweiterungen im Arbeitsrecht zur Entbürokratisierung in Personalverwaltungen, Ersetzung der Schriftform durch die Textform bei Überlassungsvereinbarungen zur Leiharbeit, Wegfall der digitalen Fluggastabfertigung, Verzögerung der Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Finanzunternehmen von einem Jahr, u.a.; Annahme einer Entschließung: Forderung zahlr. weiterer Anstrengungen zum Bürokratieabbau, u.a. betr. Abschaffung überflüssiger sowie Bündelung und Digitalisierung der Berichtspflichten, Einführung eines Praxischecks in allen Ressorts, Einführung einer digitalen Anlaufstelle bei Neugründungen und Betriebsummeldungen und Reduzierung des Meldeumfangs im Verantwortungsbereich des Bundes, Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer, Prüfung der Implementierung eines Besteuerungsverfahren für Alterseinkünfte, u.v.a.; Erneute und zusätzliche Änderungen in 23 Gesetzen
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
