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Erledigt

Gesetz zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
16. Oktober 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Arbeit und Beschäftigung, Wissenschaft, Forschung und Technologie

Worum es geht

Weiterentwicklung der Befristungsregelungen zur Eindämmung von Kurzzeitverträgen und für eine höhere Planbarkeit und Sicherheit für Beschäftigte in frühen Karrierephasen sowie bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Mindestvertragslaufzeiten von 3 bzw. 2 Jahren für Erstverträge in den Qualifizierungsphasen vor und nach der Promotion, Unterschreitung in begründeten Ausnahmefällen, Absenkung der Höchstbefristungsdauer in der Qualifizierungsbefristung nach der Promotion von 6 Jahren bzw. in der Medizin von 9 Jahren auf 4 Jahre, weitere Befristung von max. 2 Jahren nur bei Zusage zum anschließenden Abschluss eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses (Anschlusszusage), Vorrang der Qualifizierungsbefristung vor der Drittmittelbefristung, weitere Regelegungen betr. Mindest-Stellenumfang, tarifliche Mitbestimmung sowie studienbegleitende Beschäftigung, Übergangsregelungen, Gesetzesevaluation im Jahr 2030; Änderung §§ 1, 2, 6, 7 und 8 Wissenschaftszeitvertragsgesetz sowie § 1 Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung Bezug: Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.01.2021 zur sachgrundlosen Befristung im Falle einer Vorbeschäftigung (7 AZR 193/20) Evaluation des novellierten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, Mai 2022 (BMBF)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.