Gesetz zu dem Vertrag vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 27. September 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Außenpolitik und internationale Beziehungen, Recht
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
- Vertrag nach seinem Artikel 21 Abs. 2
Worum es geht
Zustimmung zu dem am 3. Dezember 2009 in Berlin unterzeichneten Vertrag: strafrechtliche Zusammenarbeit zur Bekämpfung der zunehmenden internationalen Kriminalität insbes. betr. Betäubungsmittelstraftaten, Sexualdelikte und Vermögensstraftaten, Regelungen zu allen wesentlichen Bereichen der sonstigen Rechtshilfe, Verfahrensregelungen
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
