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Verkündet

Gesetz zu dem Vertrag vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
27. September 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Außenpolitik und internationale Beziehungen, Recht

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt
  2. Vertrag nach seinem Artikel 21 Abs. 2

Worum es geht

Zustimmung zu dem am 3. Dezember 2009 in Berlin unterzeichneten Vertrag: strafrechtliche Zusammenarbeit zur Bekämpfung der zunehmenden internationalen Kriminalität insbes. betr. Betäubungsmittelstraftaten, Sexualdelikte und Vermögensstraftaten, Regelungen zu allen wesentlichen Bereichen der sonstigen Rechtshilfe, Verfahrensregelungen

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.