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Erledigt

Gesetz zur Ermöglichung des elektronischen Datenabrufs aus dem Schiffsregister und zur Erleichterung des elektronischen Rechtsverkehrs

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
19. Juni 2024
Eingebracht von
Hamburg, Bremen
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht, Verkehr

Worum es geht

Ermächtigungsgrundlage für die Länder zur Einführung eines neuen elektronischen Abrufverfahrens aus dem Schiffsregister für jedermann bei gleichzeitiger Abschaffung des bisherigen eingeschränkten automatisierten Abrufverfahrens, Anpassungen, Klarstellungen; Änderung §§ 8, 57 und 93 Schiffsregisterordnung, Aufhebung § 70 und Änderung versch. §§ Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung sowie Änderung Anlage (Kostenverzeichnis) Justizverwaltungskostengesetz; Verordnungsermächtigung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.