Gesetz zur Ermöglichung des elektronischen Datenabrufs aus dem Schiffsregister und zur Erleichterung des elektronischen Rechtsverkehrs
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 19. Juni 2024
- Eingebracht von
- Hamburg, Bremen
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht, Verkehr
Worum es geht
Ermächtigungsgrundlage für die Länder zur Einführung eines neuen elektronischen Abrufverfahrens aus dem Schiffsregister für jedermann bei gleichzeitiger Abschaffung des bisherigen eingeschränkten automatisierten Abrufverfahrens, Anpassungen, Klarstellungen; Änderung §§ 8, 57 und 93 Schiffsregisterordnung, Aufhebung § 70 und Änderung versch. §§ Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung sowie Änderung Anlage (Kostenverzeichnis) Justizverwaltungskostengesetz; Verordnungsermächtigung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
