Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes - Resilienz des Bundesverfassungsgerichts gegen autoritär-populistische Bestrebungen (Artikel 93 und 94 GG)
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 11. April 2024
- Eingebracht von
- Gruppe Die Linke
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Innere Sicherheit, Recht
Worum es geht
Schutz des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vor autoritär-populistischen Angriffen: Überführung bestehender Regelungen betr. Bindungswirkung der Entscheidungen des BVerfG sowie Grundzüge der Wahl zum Bundesverfassungsrichter in das Grundgesetz, Neuregelung für den Fall des mehrmaligen Scheiterns von Wahlen durch Vornahme der Wahl durch die Präsidenten der obersten Bundesgerichte; Änderung Art. 93 und 94 Grundgesetz sowie Änderung §§ 3, 4, 5, 6 und 7a Bundesverfassungsgerichtsgesetz Bezug: Siehe auch GESTA C120
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
