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Erledigt

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
8. November 2024
Eingebracht von
Fraktion der AfD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Staat und Verwaltung

Worum es geht

Staffelung der Höhe der Ruhebezüge des Bundespräsidenten nach Ausscheiden aus dem Amt: für drei Monate volle Amtsbezüge, für die Dauer eines Jahres als Übergangsgeld drei Viertel und von da ab Ehrensold in Höhe der Hälfte der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder; Anrechnung von Einkünften nach Ausscheiden aus dem Amt außerhalb des öffentlichen Dienstes; Neufassung § 1 und Änderung § 3 Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 19/5490 (GESTA 19. WP B035) in geänderter Fassung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.