Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 8. November 2024
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Staat und Verwaltung
Worum es geht
Staffelung der Höhe der Ruhebezüge des Bundespräsidenten nach Ausscheiden aus dem Amt: für drei Monate volle Amtsbezüge, für die Dauer eines Jahres als Übergangsgeld drei Viertel und von da ab Ehrensold in Höhe der Hälfte der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder; Anrechnung von Einkünften nach Ausscheiden aus dem Amt außerhalb des öffentlichen Dienstes; Neufassung § 1 und Änderung § 3 Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 19/5490 (GESTA 19. WP B035) in geänderter Fassung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
