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Erledigt

... Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - Beschränkung der Laienverteidigung

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
17. Juli 2024
Eingebracht von
Bayern
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Innere Sicherheit, Recht

Worum es geht

Beschränkung der Möglichkeit der ausnahmsweisen Zulassung von Laienverteidigern in Strafverfahren auf bestimmte Personen- und Berufsgruppen zur Verhinderung des Missbrauchs des Gerichtssaals als Forum für extremistische Propaganda oder politischen Aktivismus; Änderung § 138 Strafprozessordnung sowie Einfügung § 19 Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 271/25 GESTA 21. WP C013

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.