Gesetz zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 10. September 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Staat und Verwaltung
Worum es geht
Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren durch Digitalisierung von Verwaltungsverfahren, insbesondere einer erleichterten digitalen Weiterverarbeitung von Erkenntnissen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung: Zulieferung der Ergebnisse der frühzeitigen Unterrichtung der von dem Vorhaben betroffenen Öffentlichkeit in einem verkehrsüblichen elektronischen sowie idealerweise maschinenlesbaren Format durch den Vorhabenträger an die Behörde, Folgeänderung; Änderung §§ 25 und 71 sowie Einfügung § 25a Verwaltungsverfahrensgesetz; Bekanntmachungserlaubnis Bezug: Umsetzung des Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung" zwischen Bund undn Ländern vom 06.11.2023
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
