Gesetz zur Änderung des Soldatenentschädigungsgesetzes und des Soldatenversorgungsrechts
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 22. November 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Arbeit und Beschäftigung, Soziale Sicherung, Verteidigung
- Verkündung
Inkrafttreten
- Artikel 14 Nr. 2
- Artikel 8
- Artikel 2 Nr. 10 und 12
- Artikel 2 Nr. 13 und Artikel 11 Nr. 3
- Artikel 2 Nr. 1 bis 8 und 11 sowie die Artikel 4, 6, 13, 15 und 16
- im Übrigen
Worum es geht
Ausgestaltung der Beschädigtenversorgung für Soldaten sowie deren Angehörige und Hinterbliebene, Beschleunigung von Verwaltungsverfahren und Erhöhung der Qualität von Verwaltungsentscheidungen; Anpassung der Versorgung bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfung nach Laufbahnaufstieg, Fristverlängerung zur Inanspruchnahme von Beförderungsleistungen für aus dem Dienstverhältnis ausgeschiedene Soldaten, vereinfachter Zugang zu Maßnahmen der dienstzeitbegleitenden Förderung, Einbeziehung von Reservedienstzeiten in die Ermittlung der Gesamtdienstzeit, Gleichbehandlung von Nachdienzeiten einer Elternzeit; Verbesserung der finanziellen Leistungen für Reservedienst leistende Versorgungsempfänger mit einem kinderbezogenen Anteil des Familienzuschlags, Vereinfachung der Regelungen im Übergangsrecht; redaktionelle Änderungen und Schließung aktueller Regelungslücken; Einfügung §§ 88 und 89 sowie Änderung zahlr. §§ Soldatenentschädigungsgesetz, Änderung versch. §§ Soldatenversorgungsgesetz sowie Soldatenversorgungsgesetz 2025, Änderung § 9 Unterhaltssicherungsgesetz, Folgeänderungen in weiteren 6 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen Beschlussempfehlung des Ausschusses: Übergangsregelung zur Anerkennung einer besonderen Auslandsverwendung als ruhegehaltfähige Dienstzeit, Teilnahme weiterer Institutionen am elektronischen Verfahren zur Vergabe von Rentenversicherungsnummern, Übergangsregelungen zu Unfallfürsorgeleistungen, Folgeänderungen; Änderung verschiedener §§ von 6 Gesetzen
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
