Gesetz zur Neuregelung der Vollstreckung von Fahrverboten und Entziehungen der Fahrerlaubnis bei Inhabern ausländischer EU- und EWR-Führerscheine ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 17. Juni 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Recht, Verkehr
Worum es geht
Verzicht auf Fahrverbotsvermerke für das Inland auf Führerscheinen ausländischer Fahrerlaubnisinhaber, Eintragung im Fahreignungsregister bei bußgeld- und strafrechtlichen Fahrverboten sowie bei verwaltungs- und strafrechtlichen Entziehungen der Fahrerlaubnis und Unterrichtung des EU-Mitgliedstaates oder Vertragsstaates des ordentlichen Wohnsitzes des Führerscheininhabers, Wirksamwerden bußgeld- und strafrechtlicher Fahrverbote gleichermaßen einen Monat nach Rechtskraft der bußgeldrechtlichen bzw. strafgerichtlichen Entscheidungen, Ausnahmen durch Schonfristregelungen bei bußgeldrechtlichen Fahrverboten; Änderung §§ 44 und 69b Strafgesetzbuch, §§ 3, 4, 25 und 30 Straßenverkehrsgesetz, §§ 47, 59 und 61 Fahrerlaubnis-Verordnung sowie §§ 111, 268c und 463b Strafprozessordnung Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2021 zur Auslegung der EU-Richtlinie über den Führerschein (Rechtssache C-56/20) Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 444/25 GESTA 21. WP J010
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
