Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 21. August 2024
- Eingebracht von
- Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Innere Sicherheit, Politisches Leben, Parteien, Recht
Worum es geht
Angesichts zunehmender Bedrohungen und Einschüchterungen gegen Amts- und Mandatsträger Erweiterung des Schutzes von Mitgliedern von Verfassungsorganen vor nötigenden Einwirkungen auf die europäische und kommunale Ebene, insbes. auf Gemeinderäte, Einbeziehung subtiler Übergriffe in den Privatbereich der Betroffenen; Änderung §§ 105 und 106 sowie Einfügung § 106a Strafgesetzbuch, Änderung §§ 74a und 120 Gerichtsverfassungsgesetz sowie § 4 Bundeskriminalamtgesetz Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 489/25 GESTA 21. WP C034
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
