Gesetz zur Sicherstellung der Qualifikation von Bundesministern
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 16. Mai 2024
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Staat und Verwaltung
Worum es geht
Sicherstellung fachlicher Eignung und Befähigung der Bundesminister als Voraussetzung für die Ausführung des Ministeramtes, erforderlicher Nachweis bestimmter Bildungsabschlüsse (Master, Bachelor oder vergleichbarer Abschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung) und einer mindestens zweijährigen hauptberuflichen Tätigkeit; Änderung Art. 64 Grundgesetz sowie § 2 Bundesministergesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
