Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 14. Juni 2024
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Gesundheit, Recht
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zum Cannabisgesetz zur Berücksichtigung von Bedenken und Wünschen der Länder: Erweiterung der Evaluationen betr. Konsumverbote und Kinder- und Jugendschutz sowie Besitz- und Weitergabemengen, Flexibilisierung bei der Kontrolle von Anbauvereinigungen sowie beim Umgang mit Großanbauflächen und Verhinderung gewerblicher Geschäftsmodelle durch die Länder, Entwicklung eines Weiterbildungsangebotes der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für Suchtpräventionsfachkräfte; Änderung versch. §§ Konsumcannabisgesetz sowie § 25 Medizinal-Cannabisgesetz Bezug: Protokollerklärung betr. Cannabisgesetz GESTA M031 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen betr. entgeltlich Beschäftigter von Anbauvereinigungen
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
