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Erledigt

Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
14. März 2025
Eingebracht von
Bayern
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht

Worum es geht

Einführung der strafrechtlichen Regelung zum Schutz des Persönlichkeitsrechts betroffener Personen vor der Verbreitung eines technisch manipulierten oder künstlich erzeugten und realistisch wirkenden Medieninhalts (sog. Deepfake), Regelungen zum Schutz verstorbener Personen, zur Strafschärfung bei Vorliegen unrechtserhöhender Umstände und zur Straflosigkeit sozialadäquater Handlungen, Folgeänderungen; Einfügung § 201b und Änderung § 205 Strafgesetzbuch sowie Änderung §§ 100k und 374 Strafprozessordnung Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 272/25 GESTA 21. WP C014

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.