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Erledigt

Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG)

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
26. September 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Innere Sicherheit, Staat und Verwaltung

Worum es geht

Gesteigerter Schutz für bedrohte oder gefährdete Personen vor missbräuchlicher Ausforschung ihrer Meldedaten: Anhebung der Schwelle für die Erteilung einer Melderegisterauskunft an private Dritte, Auskunftssperren für Mandatsträger, Verlängerung der gesetzlichen Frist der Auskunftssperre von zwei auf vier Jahre, Verbot von Scheinabmeldungen; Anpassungen zur Verbesserung melderechtlicher Abläufe; Befugnis der Wehrersatzbehörde sowie der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zum Abruf von Meldedaten; Änderung zahlreicher §§ Bundesmeldegesetz, Änderung § 7 Soldatengesetz und § 5 Sanktionsdurchsetzungsgesetz sowie Änderung § 7 Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung und §§ 3, 5 und 7 Bundesmeldedatenabrufverordnung, Folgeänderungen in 2 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.