Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 13. September 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Innere Sicherheit, Recht
Worum es geht
Umsetzung europäischer Vorgaben zur Terrorismusbekämpfung angesichts ausgesprochener Rügen von Umsetzungsdefiziten und einem eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission: Definition einer terroristischen Straftat, Ersetzen des Begriffs "schwere staatsgefährdende Gewalttat" durch "terroristische Straftat", Ausweitung des Anwendungsbereichs, Neuformulierung der Reisezwecke (Tatbestand der Einreise als Straftat im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten sowie Erweiterung der Strafbarkeit bei Ausreisen), Strafbarkeit der versuchten Anstiftung sowie der Androhung einer terroristischen Straftat, Ausweitung der Versuchsstrafbarkeit, Erweiterung des Straftatbestands der Terrorismusfinanzierung um bestimmte Handlungen sowie diesbez. Einführung der Versuchsstrafbarkeit; Einschränkung von Grundrechten betr. Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung sowie Freizügigkeit; Änderung §§ 89a, b, c und versch. §§ Strafgesetzbuch sowie Folgeänderungen in weiteren 6 Gesetzen Bezug: Richtlinie (EU) 2017/541 vom 15. März 2017 zur Terrorismusbekämpfung und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI und zur Änderung des Beschlusses 2005/671/JI (ABl. L 88, 31.3.2017, S. 6) Wiedervorlage siehe BR-Drs 559/25 GESTA 21. WP C039
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
