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Verkündet

Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz - FFG)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
20. Dezember 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Kultur

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Erhebung der Filmabgabe für weitere fünf Jahre; Modernisierung und Entbürokratisierung der Filmförderung des Bundes mit dem Ziel größerer Transparenz und Effizienz der Förderverfahren, Erhöhung der Selbstverwaltungsautonomie und klarere Strukturierung der Filmförderungsanstalt; starke Automatisierung und Vereinfachung der Förderungen (vollautomatische Produktions- und Verleihförderung, teilautomatisierte Projektkinoförderung bei Wegfall der bisher eingesetzten Förderkommissionen sowie erweiterte Antragsberechtigungen in der Kinoförderung und niedrigschwelligere Zugangsvoraussetzungen in der Produktions- und Verleihförderung); angemessene Beteiligung drehbuchschreibender und regieführender Personen an der Produktionsförderung, stärkere Verankerung von Diversität, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion und Antidiskriminierung, (Diversitätsbeirat, barrierefreie Filmfassungen), Vorgaben zu angemessener Entlohnung; Umstellung der Abgabe der Kinos auf eine kinobasierte Abrechnung, Abschaffung der Möglichkeit für Fernsehveranstalter und Programmvermarkter einen Teil der Abgabe durch Medialeistungen zu ersetzen, Beendigung der Erhebung der Filmabgabe der Videoprogrammanbieter mit Ablauf des Jahres 2027; Konstitutive Neufassung Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG); Aufhebung Filmförderungsgesetz alte Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.