Erstes Gesetz zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (KGSGÄndG)
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 26. September 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Kultur
Worum es geht
Anpassung nationaler Bestimmungen an EU-Recht und Beseitigung von in der Anwendung erkannten Unschärfen: Bestimmung der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde als zuständige Behörde für die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen für Kulturgüter (Übertragung der Aufgabe an die nachgeordnete Kunstverwaltung des Bundes (KVdB) per Erlass); Klarstellung des Regelungsgefüges zwischen den Einfuhrbestimmungen und ihrem Verhältnis zur Sicherstellung, praxisrelevante Anpassungen im Bereich der Sicherstellungen, zeitliche Flexibilisierung der vorübergehenden Ausfuhr von nationalem Kulturgut von 5 auf maximal 10 Jahre; Änderung versch. §§ Kulturgutschutzgesetz Bezug: Bericht über die Anwendung des Kulturgutschutzgesetzes auf BT-Drs 20/2018 Verordnung (EU) 2019/880 über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern vom 17. April 2019 (ABl. L 151, 07.06.2019, S. 1) Wiedervorlage siehe BT-Drs 21/219 GESTA 21. WP O001
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
