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Erledigt

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
25. September 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Energie

Worum es geht

Umsetzung der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie, insbes. im Bereich der Energieauditpflicht für Unternehmen: Verpflichtung von Unternehmen mit jährlichem durchschnittlichem Gesamtendenergieverbrauch von 2,77 Gigawattstunden und mehr zur Durchführung von Energieaudits unabhängig von Unternehmensgröße, Festlegung von fachlichen Mindestkriterien für Energieauditoren zur Erhöhung der Qualität der durchgeführten Energieaudits, insbes. durch Weiterbildungspflicht, Beendigung der nationalen Energieverbrauchskennzeichnung von Heizungsaltanlagen, Klarstellungen betr. Adressatenkreis, Bußgeldtatbestände und Aufgaben der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingerichteten Bundesstelle für Energieeffizienz; Änderung versch. §§ Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen und Energieeffizienzgesetz, Änderung und Aufhebung versch. §§ sowie Anlagen Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2023/1791 vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (EED) (ABl. L 231, 20.9.2023, S. 1) Wiedervorlage siehe BR-Drs 388/26 GESTA 21. WP E040

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.