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Verkündet

Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
22. November 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesundheit

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Krankenhausreform mit dem Ziel der Konzentration von Leistungen in spezialisierten Kliniken und dadurch gesteigerter Behandlungsqualität sowie engerer Verzahnung des ambulanten und des stationären Sektors; Einführung einer Vorhaltevergütung zur Sicherung des Vorhaltens von Strukturen weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung bei Absenkung der bestehenden Fallpauschalen, damit Senkung des Anreizes zur Ausweitung von Fallmengen, Ermittlung der Höhe je Land und Leistungsgruppe durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), regelmäßige Prüfung der Einhaltung der für die Leistungsgruppen maßgeblichen Qualitätskriterien durch die Medizinischen Dienste mit Datenübermittlung über geschützte digitale Informationsportale; Ausbau der sektorübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung in struktur- und bevölkerungsschwachen Regionen; Unterstützung der Länder aus Mitteln eines Transformationsfonds; Verbesserung der wirtschaftlichen Situation und der Liquidität der Krankenhäuser durch Tarifkostenrefinanzierung, Erhöhung der Förderbeträge für bedarfsorientierte ländliche Krankenhäuser u.v.a.; Änderung von 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Umfangreiche Änderungen, u.a. betr. ärztliche Personalbemessung, Einbindung von Bundeswehrkrankenhäusern in die Versorgung, Qualitätsanforderungen für hebammengeleitete Kreißsäle, Vereinfachung der Einzelfallprüfung bei der Krankenhausabrechnung, Förderung aus dem Transformationsfonds, Evaluation des Gesetzes und Berichterstattung; Zusätzliche Änderung von 1 Gesetz und 3 Rechtsverordnungen

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.