Zurück zur Übersicht
Erledigt

Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
6. November 2024
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Landwirtschaft und Ernährung, Recht

Worum es geht

Stärkung des Tierschutzes bei der Haltung und Nutzung von Tieren: Verbot der Anbindehaltung von Tieren, Reduzierung der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe, Erweiterung der Vorschriften zur Betäubung und Tötung, Sachkundenachweis für das berufs- oder gewerbemäßige Betäuben und Töten von Tieren, Identitätsmitteilung im Online-Handel mit Heimtieren, Aufzeichnung tierschutzsensibler Vorgänge in Schlachthöfen, Abgabeverbot für hochträchtige Schafe und Ziegen zum Zweck der Schlachtung, Kennzeichnung von Tierkörpern zur besseren Rückverfolgbarkeit, Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen, Verbot des Haltens und Zurschaustellens bestimmter Tiere an wechselnden Orten, Erhöhung des Straf- und Bußgeldrahmens, Verankerung des Amts eines Bundestierschutzbeauftragten im Tierschutzgesetz; Einfügung §§ 2b, 4d, 16k bis 16n sowie Änderung versch. §§ Tierschutzgesetz, Änderung § 4 Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis Tierschutzgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.