Gesetz zu dem Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 22. Januar 2009 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Vertragspartei Zentralafrika andererseits
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 26. September 2024
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Außenwirtschaft, Entwicklungspolitik
Worum es geht
Zustimmung zu dem am 15. Januar 2009 in Brüssel unterzeichneten Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen: zoll- und quotenfreier Zugang für Waren mit Ursprung in Kamerun zum EU-Markt, Abbau von Handelshemmnissen im Einklang mit der WTO, schrittweise Senkung der Zölle auf Waren mit Ursprung in der EG-Vertragspartei, Bestimmungen über die Zusammenarbeit und Unterstützung in Handels- und Nachhaltigkeitsfragen sowie bei der regionalen Integration Bezug: Wiedervorlage siehe BR-Drs 399/25 GESTA 21. WP XL004
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
