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Verkündet

Gesetz zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
14. Februar 2025
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Entwicklungspolitik

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Zustimmung zu der am 10. Juli 2023 in Washington D. C. vom Gouverneursrat der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung angenommenen Änderung des IBRD-Abkommens: Gewährung eines größerern Kreditvergabespielraumes durch Aufhebung der Begrenzung der Ausleihkapazität der IBRD auf die Summe von Eigenkapital und Haftungskapital (statutarische Hebelungsgrenze)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.