Gesetz zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 14. Februar 2025
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Entwicklungspolitik
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Zustimmung zu der am 10. Juli 2023 in Washington D. C. vom Gouverneursrat der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung angenommenen Änderung des IBRD-Abkommens: Gewährung eines größerern Kreditvergabespielraumes durch Aufhebung der Begrenzung der Ausleihkapazität der IBRD auf die Summe von Eigenkapital und Haftungskapital (statutarische Hebelungsgrenze)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
