... Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und Einführung der Widerspruchslösung
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 5. Dezember 2024
- Eingebracht von
- Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Thüringen, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Gesundheit
Worum es geht
Grundsätzliche Zulässigkeit von Organ- und Gewebeentnahmen bei Nicht-Vorliegen eines erklärten Widerspruchs des potenziellen Spenders, Eintragung eines Widerspruchs in das Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, verpflichtende Register-Abfrage und Befragung der nächsten Angehörigen zu ggf. bekannten und dann maßgeblichen Willenserklärungen des möglichen Spenders durch den entnehmenden Arzt; umfassende Aufklärung und Information der Bevölkerung; Änderung versch. §§ Transplantationsgesetz sowie §§ 1 und 5 Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung Bezug: Wiedervorlage siehe BR-Drs 486/25 GESTA 21. WP M005
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
