Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtenaufhebungsgesetz)
Verfahren beendet: Abgelehnt
- Beratungsstand
- Abgelehnt
- Letzter Schritt
- 17. Oktober 2024
- Eingebracht von
- Fraktion der CDU/CSU
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Außenwirtschaft, Wirtschaft
Worum es geht
Sofortige Aufhebung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zur Vorbereitung deutscher Unternehmen auf das Inkrafttreten der über die nationale Regelung hinausgehenden europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und der diesbezüglichen Vermeidung nicht gerechtfertigter Wettbewerbsnachteile innerhalb der EU; Aufhebung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Bezug: Richtlinie (EU) 2024/1760 vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859 (ABl. L 2024/1760, 05.07.2024, S. 1) Unveränderte Wiedervorlage siehe BT-Drs 20/14015 (GESTA G040) Siehe auch GESTA G039
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
