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Verkündet

Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
27. September 2024
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion der FDP, Fraktion der SPD
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Energie, Landwirtschaft und Ernährung, Verkehr

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Verbesserungen zum Schutz der Lieferanten von Agrar-, Fischerei- und Lebensmittelerzeugnissen vor unlauteren Praktiken im Sinne der Evaluierungsergebnisse, insb. Ergänzungen zum Retourenverbot und zum Verbot von Vereinbarungen zu Lagerkosten, Einführung eines Umgehungsverbots als verbotene Handelspraxis, Aufhebung der Vorschriften zur Einbeziehung des Bundeskartellamts in die Entscheidungen der Durchsetzungsbehörde sowie diesbzgl. Befugnis zum gegenseitigen Informationsaustausch, Gesetzesevaluation innerhalb von 3 Jahren nach Inkrafttreten, redaktionelle Änderungen; Anpassung der Zinsregelung im Marktorganisationsgesetz; Einfügung § 28a sowie Änderung versch. §§ Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz, Änderung §§ 6a und 14 Marktorganisationsgesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Evaluierungsbericht zu den Regelungen über unlautere Handelspraktiken des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes auf BT-Drs 20/9570 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften); bis Ende 2025 befristete Übergangsregelung für Biogasbestandsanlagen mit Anspruch auf Bonus für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Bonus), automatisierte Erstellung von Verwaltungsakten beim Luftfahrt-Bundesamt bei Vorgängen im Zusammenhang mit der unbemannten Luftfahrt; Änderung § 66a Luftverkehrsgesetz und § 100 Erneuerbare-Energien-Gesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.