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Erledigt

Gesetz über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit

Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode

Beratungsstand
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Letzter Schritt
13. November 2024
Eingebracht von
Bayern
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Recht

Worum es geht

Zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements Verbesserung der Haftungserleichterungen für ehrenamtliche Vereinsvorstände und -mitglieder durch Erhöhung des Haftungsfreibetrags von bisher 840 auf 3.000 Euro jährlich gemäß Übungsleiterpauschale für bestimmte begünstigte nebenberufliche Tätigkeiten; Änderung § 31a Bürgerliches Gesetzbuch sowie Einfügung § 68 Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche Änderung durch BR-Beschluss: Änderung betr. Einfügung § 69 Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 273/25 GESTA 21. WP C015

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.