Gesetz über haftungsrechtliche Erleichterungen für ehrenamtliche Vereinstätigkeit
Verfahren beendet: Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Beratungsstand
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Letzter Schritt
- 13. November 2024
- Eingebracht von
- Bayern
- Wahlperiode
- 20. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Recht
Worum es geht
Zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements Verbesserung der Haftungserleichterungen für ehrenamtliche Vereinsvorstände und -mitglieder durch Erhöhung des Haftungsfreibetrags von bisher 840 auf 3.000 Euro jährlich gemäß Übungsleiterpauschale für bestimmte begünstigte nebenberufliche Tätigkeiten; Änderung § 31a Bürgerliches Gesetzbuch sowie Einfügung § 68 Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche Änderung durch BR-Beschluss: Änderung betr. Einfügung § 69 Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 273/25 GESTA 21. WP C015
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
