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Erledigt

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze - Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen

Verfahren beendet: Abgelehnt

Beratungsstand
Abgelehnt
Letzter Schritt
31. Januar 2025
Eingebracht von
Fraktion der CDU/CSU
Wahlperiode
20. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen, Recht

Worum es geht

Vor dem Hintergrund einer zunehmenden gesellschaftlichen Verrohung und eines Anstiegs von Gewaltkriminalität Regelungen zum Schutz besonders verletzlicher Personen, insbes. betr. Frauen, Kindern, Senioren sowie Menschen mit Behinderung: Einfügung eines neuen Qualifikations- bzw. Mordmerkmals "unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit" bei gefährlicher Körperverletzung, schwerem Raub und Mord, Mindeststrafe von 3 bzw. 5 Jahren für Gruppenvergewaltigungen, Hinzufügung des Grundtatbestands der ungewollten Schwangerschaft als Tatfolge, Erhöhung der Mindeststrafe auf 3 Monate für Körperverletzungen, Ahndung als Verbrechen betr. Körperverletzungen mittels Waffe oder Messer bzw. einer das Leben gefährdenden Behandlung und diesbez. Erhöhung des Strafrahmens auf 1 bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe, Erhöhung der Höchststrafe von 3 auf 5 Jahre für Stalking sowie Strafschärfung für Wiederholungstäter, gerichtliche Maßnahme zum Einsatz einer elektronischen Fußfessel, Absenkung der Hürden für eine audiovisuelle Vernehmung minderjähriger Zeugen bei Befürchtung eines "erheblichen Nachteils für das Wohl des Zeugen" bei der Vernehmung in Gegenwart der in der Hauptverhandlung Anwesenden; Änderung versch. §§ Strafgesetzbuch, § 247a Strafprozessordnung sowie §§ 1 und 4 Gewaltschutzgesetz Bezug: Siehe auch GESTA C092 sowie GESTA 19. WP C223

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.